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Die „Sachentscheidung“ als Tat: Das West-Berliner Verfahren gegen die ehemaligen Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes
Die „Sachentscheidung“ als Tat. Das West-Berliner Verfahren gegen die ehemaligen Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes
Dienstag, 6. Oktober 2026 · 19:00Topographie des TerrorsGratis
Auf topographie öffnenEin historischer Vortrag über die West-Berliner Prozesse gegen ehemalige Angehörige des Reichssicherheitshauptamtes.
Worum es geht
Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) war im Zweiten Weltkrieg die zentrale Institution der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik. Doch erst im Jahr 1963 nahm eine Arbeitsgruppe der West-Berliner Staatsanwaltschaft systematische Ermittlungen gegen das Personal auf. Mit 47 Verfahren gegen 1.676 Beschuldigte wären die geplanten Prozesse gegen frühere Angehörige des RSHA der weitaus größte NS-Verfahrenskomplex im Nachkriegsdeutschland geworden. Durch ein marginales Gesetz wurden sie jedoch teilweise juristisch zu Fall gebracht. Von letztlich lediglich 16 Angeklagten wurden in den Jahren 1969 bis 1972 vom Landgericht Berlin nur drei zu einer Haftstrafe verurteilt. In seiner Studie Die „Sachentscheidung“ als Tat. Das West-Berliner Verfahren gegen die ehemaligen Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes (2026) untersucht Malte Beeker auf Basis der vollständig überlieferten Verfahrensakten im Landesarchiv Berlin, wie die Verbrechen des RSHA ermittelt wurden und welche Taten die Staatsanwaltschaft ins Visier nahm. Gefragt wird auch nach der Bedeutung des RSHA-Verfahrens für die bundesrepublikanische Justizpolitik. Malte Beeker absolvierte ein Studium der Geschichts


